Einleitung zum Genossenschaftsrecht
Das Genossenschaftsrecht normiert die Rechtsform der Genossenschaft.
Die Genossenschaft (Gen) ist eine personenbezogene Organisationsform mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die in erster Linie bestimmte wirtschaftliche Zwecke in gemeinsamer Selbsthilfe verfolgt und hiezu ein kaufmännisches Unternehmen betreiben kann, für dessen Verbindlichkeiten – vorbehältlich anderslautender Statutenordnung – ausschliesslich das Genossenschaftsvermögen haftet und die ein variables, in Anteile unterteiltes Grundkapital aufweisen kann.
Kurzüberblick
- Grundlagen
- Ziele des Gesetzgebers
- Vor- und Nachteile
- Verbreitung / wirtschaftliche Bedeutung
- Erscheinungsformen
- Gründung
- Firma (Name)
- Gesellschafts-Sitz
- Zweck
- Dauer der Genossenschaft
- Genossenschaftskapital
- Anteile
- Organisation
- Mitgliedschaft
- Beitragspflicht
- Haftung
- Erwerb, Übertragung und Verlust der Mitgliedschaft
- Zwingende Bestimmung
- Beendigung
- Literaturverzeichnis