Ziele des Gesetzgebers
Selbsthilfeorganisation
- für eine Vielzahl von Beteiligten
Personenbezogene Organisationsform
- Mitwirkung der Gesellschafter (ursprünglich Gesetzgeberidee)
Genossenschaft als Körperschaft
- Genossenschaft ist als Körperschaft (Rechtsträger mit eigenen Rechten und Pflichten) ausgestaltet
Verfolgung bestimmter wirtschaftlicher Zwecke
- Primär
- Wirtschaftliche Zwecksetzung
- Sekundär
- Ideale bzw. gemeinnützige Zwecke können ebenfalls verfolgt werden
Führung eines kaufmännischen Unternehmens
- Primär
- Betrieb eines kaufmännisches Unternehmens
- Sekundär
- Weitere Verwendungszwecke sind zulässig
„Prinzip der offenen Tür“
- Genossenschaft hat als Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl zwingend die Aufnahme neuer Gesellschaft zu ermöglichen
Scroll Up