Auflösung
- nach Massgabe der Statuten
- durch Beschluss der Genossenschafter
- nach Organverwaisung (nicht mehr statutengemäss bestellte Organe)
- durch richterliche Anweisung (bei rechts- und / oder sittenwidrigem Zweck)
- Umstrukturierung nach dem Fusionsgesetz (FusG)
Liquidation
- nach den Vorschriften der Statuten und des Genossenschaftsrechtes